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Bildung gut finden

Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in (IHK)


Beschreibung: Handelsfachwirte arbeiten in allen Wirtschaftszweigen im Groß- und Einzelhandel sowie in der Handelsvermittlung. Dabei bekleiden sie in der Regel Positionen im mittleren Management. Typische Positionen für Handelsfachwirte sind beispielsweise Markt- oder Filialleiter, Abteilungs-, Gruppen- oder Bereichsleiter sowie Projektleiter. Aber auch für selbstständige Unternehmer kleiner oder mittlerer Betriebe ist eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt sinnvoll. Die Tätigkeit des Handelsfachwirts ist äußerst vielseitig und abwechslungsreich, denn aufgrund der breit angelegten Ausbildung kann er eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen: Ein- und Verkauf, Personalmanagement, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing und Werbung. Auch Verkaufsverhandlungen gehören zum Aufgabenbereich. Inhalte: Die Weiterbildung zum/zur "Geprüften Handelsfachwirt/in erfolgt nach dem bundesweit einheitlichen Rahmenlehrplan: Lern- und Arbeitsmethodik Unternehmensführung und –steuerung Handelsmarketing Führung und Personalmanagement Volkswirtschaft für die Handelspraxis Beschaffung und Logistik Handlungsbereiche zur Wahl Anforderungen: Angesprochen werden insbesondere Personen aus dem kaufmännischen Bereich im Handel, die einschlägige Berufserfahrung mitbringen. Für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung gibt es keine zwingenden Voraussetzungen. Zu beachten sind allerdings die Prüfungsvoraussetzungen an den IHK/HWK. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindesten einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer / zur Verkäuferin oder einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann. Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Dauer: 20 Wochen in Vollzeit

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D 61203-901





Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung


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