Teilhabebegleitung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (THB)
Die Teilhabebegleitung (THB) ist ein Leistungsangebot im Rahmen sonstiger Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, um Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten (§ 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX).
Die THB ist insbesondere für Menschen mit Behinderungen vorgesehen, die nicht auf eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 51 SGB IX angewiesen sind und die eine punktuelle und zeitlich befristete Unterstützung benötigen.
Die Unterstützung bzw. Begleitung unterteilt sich in folgende drei Module:
- Modul 1 Berufliche Orientierung (bis zu 6 Monate)
Ziel ist die Erreichung einer ausreichenden beruflichen Orientierung für einen oder mehrere Beruf/e oder Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Interessen, der gesundheitlichen und geistigen Leistungsfähigkeit der Teilnehmerin / des Teilnehmers sowie der Anforderungen des Arbeitsmarkts.
- Modul 2 Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung (bis zu 6 Monate)
Ziel ist die Aufnahme einer geeigneten betrieblichen Ausbildung, betrieblichen Umschulung oder einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auf der Grundlage der getroffenen und mit der zuständigen Beratungsfachkraft des Bedarfsträgers abgestimmten Berufswahlentscheidung.
- Modul 3 Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung (bis zu 6 Monate)
Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung der Teilnehmerin / des Teilnehmers im betrieblichen Alltag, um eine dauerhafte Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.
Die Module werden nach dem individuellen Bedarf der Teilnehmerin / des Teilnehmers ausgewählt. Die THB besteht entweder aus einer Verzahnung aller Module, einer Kombination der Module 2 und 3 oder ausschließlich dem Modul 1 oder 3.
Die Unterstützung bzw. Begleitung erfolgt durch qualifizierte und erfahrene sozial- und rehabilitationspädagogische Fachkräfte.