Eingliederungsmaßnahme für geringfügig Beschäftigte
Ziel dieser Maßnahme ist es, Sie durch die Verringerung bzw. Beseitigung ihrer individuellen Problemlagen in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Dabei legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, Ihren bestehenden Minijob nicht zu gefährden, sondern diesen im Idealfall zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis auszubauen. Dies bedeutet, dass Ihre aktuellen Arbeitsbedingungen – insbesondere eine zeitliche Einschränkung durch den Minijob – in der Maßnahmedurchführung berücksichtigt werden.
Inhalte
- Kompetenzbilanzierung – Ihre Potenziale
- Ausbau Ihrer Schlüsselkompetenzen (persönliche, soziale und methodische Kompetenzen, IT- und Medienkompetenz, ggf. Sprachkompetenz)
- Erweiterung Ihrer berufsfachlichen Kenntnisse
- Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen (Bewerbungscoaching)
- Maßnahmeteile in einem Betrieb: Feststellung bzw. Erprobung Ihrer berufsfachlichen Kenntnisse
- Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und bis zu sechs Monate Nachbetreuung, um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren
- Hilfestellung bei der Bewältigung individueller Problemlagen
- Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensführung
- Sozialpädagogische Begleitung einschl. Unterstützung bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung
Die Maßnahmedauer wird von der zuständigen Beratungsfachkraft des Jobcenters für die Teilnehmenden individuell festgelegt und beträgt bis zu drei Monate.