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Modulare Weiterbildung Betreuungskraft nach § 53c SGB XI

Die Einrichtungen der stationären Altenhilfe wandeln sich, um den Herausforderungen in der Betreuung, Pflege und Versorgung älterer Menschen gerecht zu werden. Ältere Menschen werden neben Pflegepersonen von Präsenzkräften betreut. Neben den Präsenzkräften existiert ein erhöhter Bedarf von Pflegeeinrichtungen an Betreuungskräften nach § 53c SGB XI. Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.

Die Einrichtungen der stationären Altenhilfe wandeln sich, um den Herausforderungen in der Betreuung, Pflege und Versorgung älterer Menschen gerecht zu werden. Ältere Menschen werden neben Pflegepersonen von Präsenzkräften betreut. Neben den Präsenzkräften existiert ein erhöhter Bedarf von Pflegeeinrichtungen an Betreuungskräften nach § 53c SGB XI. Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45a Abs. 1 SGB XI haben in der Regel einen erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.

Inhalte/Module

Modul 1 (40 UE)

Arbeitsmarkt und demographische Entwicklung (8 UE)

  • Überblick: Demographische Entwicklung Deutschlands/Europas
  • Altenarbeit: Formen und Konzepten
  • Pflegebedarf   

Einführung in die soziale Gerontologie (8 UE)

  • Gerontopsychologie
  • Gerontosoziologie
  • Gerontopsychiatrie      

Soziale Prävention (24 UE)

  • Die Lebenssituation eines Menschen mit Verlust der Orientierung und Erinnerung
  • Pflegemodell nach Böhm
  • Validation/Wertschätzung
  • Gewaltprävention in der Altenpflege
  • Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherung               

Modul 2 (40 UE)

  • Rechtskunde
  • Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschutzes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
  • Heimrecht
  • Heimmindestbauverordnung
  • Heimpersonalverordnung
  • Heimbeirat
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Gewalt in der Pflege

Modul 3 (40 UE)

Kommunikation / sozialer Austausch (40 UE)

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften,  Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten         

Modul 4 (40 UE)

  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankung (32 UE)
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderungen (8 UE)

Modul 5 (40 UE)

Grundkenntnisse in der Hauswirtschaft und Haushaltsführung (24 UE)

  • Gestaltung des Wohnumfeldes und der Funktionsbereiche
  • Individuelle Wahrnehmung und Beobachtung von Personen
  • Individuelle Betreuung von Personen
  • Koordination hauswirtschaftlicher Arbeitsprozesse      

Erste Hilfe (16 UE)

  • Zertifizierter Lehrgang

Modul  6 (40 UE)

  • Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Grundwissen über altersgerechte Ernährung (unter medizinischen und hauswirtschaftlichen Gesichtspunkten)

Modul 7 (40 UE)

Alterserkrankungen (40 UE)

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten wie Diabetes und degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats sowie deren Behandlungsmöglichkeiten      

Modul 8 (40 UE)

Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (40 UE)

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden
  • Pflegedokumentation
  • Kenntnisse der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeit von Pflege und Betreuung         

Betriebliche Praxisphase  (80 bis 240 Stunden)

Die Praxisphase findet in stationäre Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten oder in Wohngemeinschaften statt.

  • Die Praxisphase für die Betreuungskräfte nach § 53c beträgt 2 Wochen (bis zu 80 Stunden)

Abschluss

  • Trägerzertifikat „Betreuungskraft nach § 53c“ (Module 1-8, zzgl. zweiwöchiges Praktikum)