Ausbildungsprogramm NRW
Ziel der Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik in NRW ist es, dass möglichst viele junge Menschen einen Ausbildungsabschluss erwerben. Dies ist ein erfolgreicher Weg, um den Fachkräftebedarf zu decken und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.
Jugendliche, die bei einer Ausbildung Unterstützung benötigen, sollen diese erhalten, um eine bestmögliche Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen.
Häufig können Betriebe Ausbildungsplätze nicht besetzen, weil die passenden Bewerberinnen und Bewerber fehlen, ihnen der Aufwand für eine erfolgreiche Ausbildung zu hoch erscheint bzw. sie mit der Ausbildung von jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf aufgrund fehlender personeller und sozialpädagogischer Ressourcen überfordert sind.
Hier stellt das geplante ESF-Programm „Ausbildungsprogramm NRW“ eine sinnvolle Unterstützung für Jugendliche und Betriebe dar.
Mit dem „Ausbildungsprogramm NRW“ fördert das Land mit ESF-Mitteln in den ersten beiden Ausbildungsjahren einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Förderung erfolgt nur in benachteiligten Regionen, in denen eine ungünstige Ausbildungsmarktlage vorliegt.
- Die angebotenen Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein.
Die regional zuständige Agentur für Arbeit und das Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz im Rahmen des Programms vor. In einem Auswahlverfahren finden dann Vorstellungsgespräche zwischen Jugendlichen und der SBH West/dem Ausbildungsbetrieb statt.
Die SBH West als Zuwendungsempfänger begleitet und unterstützt die teilnehmenden Jugendlichen im Hinblick auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Die Unterstützung erfolgt bedarfsangepasst und individuell. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung wird auf Basis eines Weiterleitungsvertrages von der SBH West an den jeweiligen Ausbildungsbetrieb gewährt.
Informationen des MAGS NRW zum "Ausbildungsprogramm NRW" finden Sie hier