Fördermöglichkeiten nach WeGebAU
(für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall)
→ Förderungsfähig sind:
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gering qualifizierte Arbeitnehmer
Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer
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ohne Berufsabschluss
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mit Abschluss, die seit mind. vier Jahren eine an – oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Es gibt bis 2010 keine Einschränkung bezüglich Alter und Betriebsgröße.
→ Gefördert werden:
Weiterbildungen
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die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
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die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
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die mit einem verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen
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die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
→ Soviel wird gefördert:
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Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses.
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Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt freistellt.
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Weiterbildungskosten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Maßnahme fortzahlt.
→ Voraussetzung:
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Die Maßnahme muss durch einen zertifizierten Träger durchgeführt werden.
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Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Arbeitsentgelt.
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Die vermittelten Kenntnisse müssen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.
→ Leiharbeiter:
Auch Leiharbeiter, die mit dem Ziel der Qualifizierung wieder eingestellt wurden, können zusätzlich durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden.








