Fördermöglichkeiten nach WeGebAU

(für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall)


Förderungsfähig sind:

  •  gering qualifizierte Arbeitnehmer

Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer

  • ohne Berufsabschluss
  • mit Abschluss, die seit mind. vier Jahren eine an – oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

 Es gibt bis 2010 keine Einschränkung bezüglich Alter und Betriebsgröße.

 

→ Gefördert werden:

Weiterbildungen

  • die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

→ Soviel wird gefördert:

  • Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses.
  • Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt freistellt.
  • Weiterbildungskosten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Maßnahme fortzahlt. 

Voraussetzung:

  • Die Maßnahme muss durch einen zertifizierten Träger durchgeführt werden.
  • Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Arbeitsentgelt.
  • Die vermittelten Kenntnisse müssen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.

→ Leiharbeiter:

Auch Leiharbeiter, die mit dem Ziel der Qualifizierung wieder eingestellt wurden, können zusätzlich durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden.



 
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