Fördermöglichkeiten nach ESF
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Die Bundesregierung hat zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2009 und 2010 ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) ko-finanziertes Programm aufgelegt.
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→ Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:
Nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffend, sondern auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar.
→ Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:
In erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffend und nicht bzw. nur in begrenztem Umfang auf andere Arbeitsplätze oder – bereiche übertragbar.
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KLEINE UNTERNEHMEN* |
Allgemeine |
Spezifische |
* bis 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro | |
| Nicht Benachteiligte |
80% |
45% |
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| Benachteiligte** |
80% |
55% |
** z. B. kein Sekundar II-Abschluss; kein Berufsabschluss oder älter als 50 Jahre, Sonderregelungen | |
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MITTLERE UNTERNEHMEN*** |
*** bis 250 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro | |||
| Nicht Benachteiligte |
70% |
35% |
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| Benachteiligte |
80% |
45% |
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GROßE UNTERNEHMEN |
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| Nicht Benachteiligte |
60% |
25% |
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| Benachteiligte |
70% |
35% |









