Fördermöglichkeiten nach ESF

 

 

 

Die Bundesregierung hat zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2009 und 2010 ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) ko-finanziertes Programm aufgelegt. 

Förderungsfähig sind:
nicht gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld 

Gefördert werden:

  • Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen
  • Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:

Nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffend, sondern auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar.

Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:

In erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffend und nicht bzw. nur in begrenztem Umfang auf andere Arbeitsplätze oder – bereiche übertragbar.

KLEINE UNTERNEHMEN*

Allgemeine
Weiterbildung

Spezifische
Weiterbildung

  * bis 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro   
Nicht Benachteiligte

 80%

 45%

   
Benachteiligte**

 80%

 55%

   ** z. B. kein Sekundar II-Abschluss; kein Berufsabschluss oder älter als 50 Jahre, Sonderregelungen

MITTLERE UNTERNEHMEN***

       *** bis 250 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro
Nicht Benachteiligte 

 70%

35%

   
Benachteiligte

 80%

 45% 

   

GROßE UNTERNEHMEN

       
Nicht Benachteiligte  

 60%

 25%

   
Benachteiligte

 70%

 35%

   


 
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