Vorteile der Qualifizierung in der Kurzarbeit

Denn: Weiterbildung bringt Wettbewerbsvorteile und stärkt die Innovationskraft des Unternehmens. Zusatzqualifikationen und Aufstiegschancen verschaffen den Beschäftigten neue Perspektiven.
Und durch die neuen Fördermöglichkeiten lässt sich zudem eine Menge Geld einsparen!
Hier die Vorteile für den Arbeitgeber im Überblick:
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu 100 % *
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen mit bis 80 %
Kündigungen vermeiden, Arbeitsplätze sichern und bewährte Arbeitskräfte erhalten
Fachkräftemangel entgegenwirken
Beschäftigungstauglichkeit der Mitarbeiter und damit Wettbewerbsfähigkeit wie Innovationskraft des Betriebs verbessern
*Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Qualifizierungsmaßnahmen in der Kurzarbeit
Werden in mindestens 50 Prozent der ausgefallenen Zeit Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, erhält der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zu 100 Prozent erstattet.
Die Abrechnung erfolgt jeweils auf Monatsbasis. Wenn innerhalb eines Monats 50 Prozent der ausgefallenen Arbeitszeit für Qualifizierung genutzt wurde, erhält der Betrieb für diesen Monat die Sozialversicherungsbeiträge, die er für die Zeit der Kurzarbeit zahlen muss, vollständig erstattet.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Förderung sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, wie z.B. Schulungen zum Arbeitsschutz oder Qualifizierungen, die ausschließlich oder überwiegend nur den Interessen des Unternehmens dienen. Dies kann beispielsweise die Einführung einer neuen Produktreihe sein oder die Schulung zu unternehmensspezifischer Software.








